Montag, 10. August 2009
Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum - was hat es damit auf sich?
Geschrieben von Melanie
um
11:59 Uhr
in Ernaehrung, Handel
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Die Haltbarkeit von Lebensmitteln wird in der Regel durch das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren, und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren gekennzeichnet.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Gesetzlich festgelegt ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels das Datum ist, „bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält“. Die Form in der es angegeben werden muss, ist abhängig von der Dauer der Haltbarkeit und von den Bedingungen, die erforderlich sind, um die Haltbarkeit für diesen Zeitraum zu gewährleisten.
Nicht erforderlich ist die Angabe des MHD beispielsweise bei frischen Produkten, wie Obst, Gemüse oder Backwaren, die zum Verzehr innerhalb von 24 Stunden bestimmt sind.
Generell gilt: Wenn die Packung noch original verschlossen ist und das MHD nur kurzfristig überschritten ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Produkt noch genießbar ist. Das MHD ist, auch wenn es häufig so benannt wird, kein Verfallsdatum. Mit der Angabe des MHD garantiert der Hersteller des Produkts lediglich, dass die „wertgebenden“ Eigenschaften, wie Farbe, Geruch und Geschmack, bei entsprechender Lagerung mindestens bis zu diesem Datum, erhalten bleiben. Nach Ablauf des MHD empfiehlt sich die genaue Begutachtung der Qualität des Produkts. Prüfen Sie kritisch Aussehen und Geruch oder testen Sie den Geschmack anhand einer kleinen Kostprobe.Wenn das Lebensmittel anders als gewohnt schmeckt oder riecht oder Sie sich einfach nicht sicher sind, sollten Sie es nicht mehr verzehren.
Die Festlegung des MHD liegt übrigens in den Händen des Herstellers, da es keine Richtlinien dafür gibt, wie lange beispielsweise ein Liter Milch haltbar ist. Wann ein Produkt verdirbt, finden die Hersteller in Versuchsreihen heraus, sogenannten Haltbarkeits- oder Shelf-Life-Tests. Daher ist es auch häufiger der Fall, dass gleichartige Produkte verschiedener Hersteller eine unterschiedliche Mindesthaltbarkeit haben.
Zu beachten ist, dass das MHD nur für original verschlossene Verpackungen gilt. Nach dem Öffnen der Verpackung können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen von außen an das Produkt gelangen und so den Verderb verursachen bzw. beschleunigen. Beispielsweise hält sich angebrochener Speisequark bei sachgerechter Aufbewahrung im Kühlschrank nur ca. zwei Tage, bei verschlossner Verpackung bleibt er rund zwei Wochen genießbar.
Verbrauchsdatum
Anders als das MHD gibt das Verbrauchsdatum tatsächlich den Zeitpunkt an, bis zu welchem das entsprechend gekennzeichnete Produkt verzehrt sein sollte. EU-weit in den 90er Jahren für mikrobiell besonders leicht verderbliche Lebensmittel, wie Hackfleisch oder Frischgeflügel, eingeführt, gilt der "zu Verbrauchen bis"-Hinweis als klare Richtlinie. Nach Ablauf dieses Datums sollte die Ware entsorgt werden. Im Unterschied zum MHD, dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum, unabhängig davon ob sie noch einwandfrei sind oder nicht, auf keinen Fall mehr verkauft werden.
Gesetzlich gilt: bei „in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben.“ Diese Angabe muss neben dem Datum auch die entsprechenden Hinweise zu den notwendigen Aufbewahrungsbedingungen enthalten.
Unsachgemäße Behandlung, beispielsweise beim Transport der Waren, kann mitunter dazu führen, dass Lebensmittel bereits vor Ablauf des MHD oder des Verbrauchsdatums verderben. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Händler. Nehmen Sie dafür idealerweise den Kassenbon und die beanstandete Ware mit. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQs // http://das-ist-drin.de/hilfe/.



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