Donnerstag, 3. Juli 2008
Bußgeld bei erneutem Milchstreik
Geschrieben von Korinna
um
08:57 Uhr
in Handel, Lebensmittel & Recht
Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
Milchstreik die X-te: Vor einem Monat berichteten wir, dass geprüft werde, ob der Milchstreik einem (illegalen) Boykottaufruf gleichzusetzen ist und die Bauern mit Sanktionen rechnen müssen. Das Kartellamt hat in der Tat ein Verfahren gegen den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BMD) eingeleitet, allerdings blieb es ohne finanzielle Folgen. Das könnte sich bei einem erneuten Milchlieferstop aber ändern. Wie agrarheute berichtet, warnte das Bundeskartellamt den BDM vor den Folgen eines neuerlichen Milchstreiks. "Die offenbar strukturellen Probleme einiger, nicht jedoch aller Milcherzeuger können aber nicht mit einer bundesweiten Kartellierung der Milchpreise zum Nachteil des Verbrauchers gelöst werden", so ein Sprecher. Falls die Bauern also erneut streiken und dies als "kartellrechtswidrigen Boykottaufruf" gewertet wird, könnte es also durchaus teuer werden.



Trackbacks