Montag, 15. September 2008
Keine Gefahr durch bestrahlte Lebensmittel?!
Geschrieben von Desiree
um
16:46 Uhr
in Lebensmittel & Recht
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Sie dient der Haltbarmachung unserer Lebensmittel. Mit Hilfe von Gammastrahlen aus radioaktivem Material, Röntgenstrahlen oder beschleunigten Elektronen soll die Keimbelastung verringert werden und der Reifungsprozess verlangsamt werden. Gewürze, Obst und beispielsweise auch Kartoffeln sollen so länger haltbar sein. Doch Grund zur Sorge besteht hier laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht, denn die Radioaktivität geht nicht auf die Lebensmittel über sondern verändere nur die Zellstruktur der Produkte, was nach heutigem Kenntnissstand keinerlei negative Wirkung auf unsere Gesundheit hat.
Dennoch ist die Bestrahlung keine gern gesehene Methode der Haltbarmachung. Außer bei Gewürzen und Kräutern ist sie in Deutschland nicht erlaubt und auch bestrahlte importierte Lebensmittel dürfen nur dann auf den Markt kommen, wenn das BVL dies ausdrücklich genehmigt hat und dies ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
Das BVL stößt jedoch hin und wieder auf bestrahlte Nahrungsergänzungsmittel, Steinpilze oder Obst. 2007 seien rund zwei Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden gewesen. Analysiert wurden hier jeweils Proben, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist. Fast ein Prozent der Proben war unzulässig bestrahlt, 0,5 Prozent waren zwar für eine Bestrahlung zugelassen, diese jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.
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