Donnerstag, 9. August 2007
Richter sprechen Machtwort bei irreführender Tchibo Werbung
Geschrieben von Vanessa
um
16:54 Uhr
in Lebensmittel & Recht
Kommentar (1)
| Trackbacks (2)
Auch wenn Deutschland noch recht liberal in Sachen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel ist, so kann man lange noch nicht alles durchgehen lassen.
Aktuell hat Tchibo einen Schuss vor den Bug bekommen. Das Landgericht hat dabei die Tchibo Produkte "Eduscho Gala Melange" und "Tchibo Gran Café" im Visier. Diese dürfen ab jetzt nur noch mit blickfangmäßigen Produktkennzeichnungen in Verkehr gebracht werden. Grund für diese Ansage vom Gericht ist, dass diese beiden Produkte lediglich zu 89 bzw. 90 % auf Röstkaffee bestehen und der restliche Anteil Karamell und Maltodextrin ist. Diese Kaffeemischung erhält von Tchibo dann den Zusatz "Typ Melange". Doch genau an diesem Zusatz stoßen sich die Richter. Sie halten ihn für irreführend gemäß dem Gesetz für unlauteren Wettbewerb (UWG), denn der Käufer wurde bei dem Zusatz "Melange" nie annehmen, dass es sich um einen karamellisierten Röstkaffee handelt. Und weil der Verbraucher den Kaffee für ausschließlichen Röstkaffee halten würde, sähe der Verbraucher zudem auch keinen Anlass, einen Blick auf die Rückseite der Verpackung zu werfen. Soweit die Urteilsbegründung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Tchibo will natürlich Berufung einlegen.
Für die Richter in Hamburg besteht Kaffee eben aus einem Inhaltsstoff. Die von Tchibo vorgetragenen Beispiele zum Beweis des Gegenteils ließen die Richter nicht gelten. Die Richter sind wohl sehr konservative Kaffeetrinker, und haben sich noch nicht mit den neuen Kaffeetrends auf dem Markt angefreundet. Für die klagende Wettbewerbszentrale war das natürlich hilfreich.
Jedoch hat nicht nur Tchibo solch ein Urteil ereilt, auch die Firma Rhönsprudel hat kürzlich ein Urteil wegen irreführender Werbung kassiert. Ihr "Biosphärenwasser" würde laut Urteil des LG Fulda dem Verbraucher suggerieren, es sei gesünder und ökologischer als andere Mineralwasser. Rhönsprudel hat das Urteil akzeptiert und ändert die Etikettierung. Vernünftige Entscheidung, denn hier hat das Gericht wirklich im Sinne des Verbrauchers entschieden. Rhönsprudel ist wahrscheinlich einfach etwas über das Ziel hinaus geschossen.
Den Fortgang des Tchibo-Rechtsstreits werden wir dann mal gespannt abwarten,
vielleicht sind die Berufungsrichter ja hanseatische Teetrinker ![]()
Quelle: LebensmittelZeitung LZ
Kommentare
Was für "neue Kaffeetrends" meinst Du?
Sorry - aber ich gebe da den Richtern recht. Wenn ein Kaffee nur aus 90% Kaffee besteht und der Rest "Füllstoff" ist, dann muss das auch so auf der Packung stehen!
Ich dachte bislang bei "Melange" auch eher an "zusammen-mischen von verschiedenen Sorten" als an Kaffee+X.



Trackbacks
Kurzmeldung: Tschibo und irreführende Kenzeichnung
Gefunden bei das-ist-drin .
Weblog: Blog ohne Diät
Aufgenommen: Aug 10, 10:14
Irreführung durch Werbung, Verpackung und Platzierung!
Eine Szeene im Supermarkt: Im Eingangsbereich stehen die Fruchtsäfte in all ihrer Vielfalt und mit bunten Verpackungen auf denen Früchte abgebildet sind. Ob in Flaschen oder im Tetrapack: die Auswahl ist groß. In der Mitte des Gangs stehen Tetrapacks a
Weblog: Michas Ernährungsinfo
Aufgenommen: Dez 11, 18:42