Donnerstag, 20. November 2008
Fertigpackungen oft beanstandet
Geschrieben von Korinna
um
10:44 Uhr
in Handel, Lebensmittel & Recht, Schon gewusst?
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Nicht nur beim Buttermilchkauf (wir berichteten) sollte man die Augen auf halten, auch bei anderen Produkten sind "Nennfüllmengenunterschreitungen" keine Seltenheit, wie die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) in ihrer kommentierten Bundesübersicht veröffentlicht hat. Mehr als 7% aller 76.962 untersuchten Produkte waren zu beanstanden. Besonders häufig "zu leer" sind die Behältnisse für Baby-Junior-Kost (30%), Fleischerzeugnisse (16,2%), Wild (14,3%), sowie Obstdauerwaren (13,6%) und Spirituosen (10,8%).
Wer denkt, nur bei Fertigpackungen zuviel zu bezahlen irrt gewaltig, auch auf Wochenmärkten, beim Metzger oder in Feinkostgeschäften wird getrickst: Die rheinland-pfälzische Eichbehörde fand in einer Schwerpunktaktion bei 33% aller 500 Kontrollen einen Beanstandungsgrund. Besonders häufig wurde der Bruttopreis (Warengewicht plus Verpackungsgewicht) statt des Nettopreises (nur Warengewicht) in Rechnung gestellt, was einen Verstoß gegen die Eichordnung darstellt.
Von den Eichbehörden kommt daher der Rat, zum Abgleich der Füllmengen die in den Lebensmittelmärkten vorhandenen Obstwagen zu benutzen. Wenn die Waage bei Fertigpackungen das angegebene Gewicht oder weniger anzeigt, liegt eine Nennfüllmengenunterschreitung vor. Diese kann den Eichämtern zur Überprüfung mitgeteilt werden. Dort ist man verpflichtet, jeder Verbraucherbeschwerde nachzugehen .
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