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Montag, 14. Juni 2010
Stevia kurz vor der Zulassung in Europa?
Geschrieben von Melanie
um
12:41 Uhr
in Lebensmittel & Recht, Produkte
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Die Frage stand schon öfter im Raum. Doch laut Top agrar hat Frankreich jetzt erstmalig eine Ausnahmegenehmigung der EU erhalten, einen Zusatzstoff der Stevia Pflanze (Rebausid A) zu verwenden. Die Chancen stehen also gut, dass bald eine EU-weite Zulassung erfolgt.
Doch worum geht's eigentlich?
Die aus den Subtropen stammende Pflanze Stevia rebaudiana, auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, wird bereits seit Jahrhunderten als natürlicher Süßstoff verwendet. Steviolglycoside sind intensive Süßungsmittel, die aus den Blättern der Pflanze gewonnen werden. Zu diesen Süßungsmitteln gehören unter anderem Steviosid und Rebaudiosid, sie sind 40- bis 300-mal süßer als Haushaltszucker. Doch in der EU ist Stevia als Lebensmittel-Zusatzstoff bislang nicht zugelassen. Das könnte sich jetzt ändern, denn am 14. April wurde von der EFSA eine positive Bewertung der Steviolglycosiden veröffentlicht. Seither ist eine Zulassung sehr wahrscheinlich. Die Ausnahmegenehmigung für Frankreich wird als weiteres wichtiges Indiz gewertet.
Die Industrie erwartet die Zulassung von Stevia sehnsüchtig, erwartet man sich von der Pflanze doch nichts geringeres als die Revolution des Süßstoffmarktes. Denn im Gegensatz zu den meisten Süßstoffen sind die Steviolglycosoide ein rein pflanzliches Süßungsmittel und geschmacklich unterscheidet es sich, je nach Gewinnungsart, kaum von Haushaltszucker.
Doch wenn das alles so einfach und so gut ist, stellt sich die Frage, wieso die EU-weite Zulassung bereits so lange auf sich warten lässt. Stevia stand geraume Zeit unter anderem in dem Verdacht, krebserregend zu sein. Laut EFSA konnten aktuelle Studien dies jedoch nicht bestätigen: "Toxikologische Tests haben gezeigt, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben." Die maximal zulässige Aufnahmemenge (ADI-Wert) wurde allerdings auf 4 mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Und hier liegt wieder ein Problem. "Die EFSA legt den unbedenklichen Höchstwert auf 4 Milligramm (mg) Stevia-Extrakt pro Kilogramm Körpergewicht am Tag fest. Ein Liter Limonade müsste mit ungefähr 600 mg Stevia-Extrakt gesüßt werden. Ein Kind mit 18 Kilogramm könnte dann nicht einmal ein Glas (0,2 Liter) dieser mit Stevia gesüßten Limonade trinken. Das würde bedeuten, dass der Hersteller verpflichtet wird, den Vermerk "Für Kinder nicht geeignet" auf das Etikett seiner Limonade zu schreiben oder aber, dass er zusätzlich zu Stevia Zucker oder andere Süßstoffe in seiner Limonade verwenden müsste. Der Verbraucher hingegen wäre durch solche Vermerke verunsichert und hätte letztendlich selbst ein gewisses Gesundheitsrisiko zu tragen. Viele würden dann wahrscheinlich auf den Kauf von steviagesüßten Getränken verzichten", so Stevia-Experte Udo Kienle von der Universität Hohenheim, im Interview mit n-tv.de.
Seiner Meinung nach tragen die Lebensmittelkonzerne selbst die Schuld an dieser neuerlichten Misere. Seiner Meinung nach hätten bereits vor Jahren Langzeitstudien in Auftrag gegeben werden müssen, um die Unbedenklichkeit von Stevia nachzuweisen. Und er fügt hinzu, dass solche Studien auch dazu beitragen hätten können, die weiteren positiven Wirkungen von Stevia zu belegen: "Senkung des Blutdrucks, Linderung von Rheuma, Gewichtsabnahme etc. [...] Dazu kommt, dass Stevia Vitamin C wesentlich langsamer abbaut. Die synthetischen Süßstoffe Aspartam und Saccharin hingegen bauen dieses Vitamin massiv ab." Seiner Meinung nach ist das nicht geschehen, da Stevia ein Naturprodukt ist, und sich kein Einzelner ein Patent darauf hätte sichern können.
In den USA ist Stevia bereits seit einiger Zeit zugelassen. Kienle geht davon aus, dass die EU gegen Ende des Sommers eine Entscheidung treffen wird. Die Zulassung von Stevia ist aktuell recht wahrscheinlich. Die von der EFSA vorgegebene Höchstmengenbeschränkung, bedeutet für die Hersteller jedoch mehr Probleme als Nutzen. Von daher bleibt abzuwarten, wie es hier weitergehen wird.
Wer mehr über Stevia erfahren möchte, der findet hier Kienles Beitrag für "Journal Culinaire": Stevia rebaudiana. Natürliche Süße im Behördendschungel (PDF).
Donnerstag, 28. Januar 2010
ENVI: Debatte über die Health Claims Verordnung geht weiter.
Geschrieben von Melanie
um
11:19 Uhr
in Lebensmittel & Recht
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Zwischen dem 25. und 27.01. tagte in Brüssel der ENVI Ausschuss - der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. Auf der Tagesordnung stand neben vielen anderen Punkten auch die Diskussion über die "Information der Verbraucher über Lebensmittel".
Dabei geht es weniger um die Nährwertkennzeichnung, als vielmehr um die Health Claims Verordnung, die regelt, dass Hersteller nur noch Nährwert- und Gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Produkten verwenden dürfen, wenn diese den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelten Nährwertprofilen entsprechen. Betroffen sind hiervon nicht nur Aussagen wie "fettarm" oder "reich an ungesättigten Fettsäuren", sondern vor allem auch Aussagen wie "gut für die Verdauung", "stärkt das Immunsystem", "hält jung",... Der ENVI Ausschuss hat hier keine leichte Arbeit zu bewältigen, denn dem Ausschuss liegen mittlerweile mehr als 500 Änderungsanträge vor.
Die Lebensmittelindustrie aus naheligenden Gründen "not amused", denn der Markt mit sogenanntem Functional Food, also Essen das einen Mehrwert für Gesundheit, Schönheit, Jugend oder Fitness verspricht, boomt. Denn während bei einem "normalen" Liter Milch an jedem Cent gespart wird, geben Verbraucher für Joghurt, dass schlanker und fitter macht, gern mehr Geld aus. Damit wäre es jedoch schnell vorbei, sobald Joghurt nur noch als Joghurt und nicht mehr als eierlegende Wollmilchsau verkauft werden kann. Der BDSI, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., äußerte sich gestern noch wiefolgt:
Wer sich ein wenig genauer informieren will, findet auf den ENVI Seiten den Entwurf des Berichts von Berichterstatterin Renate Sommer mit den Änderungsanträgen 1-201 sowie die Änderungsanträge 202-349, 350-501, 502-575. Ergebnisse der gestriegen Sitzung liegen noch nicht vor.
Mittwoch, 3. September 2008
Von den Schwierigkeiten mit den Health Claims
Geschrieben von Melanie
um
09:22 Uhr
in Ernaehrung, Handel, Lebensmittel & Recht
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Vorab, als Health Claim gilt:
- Jede Aussage auf einem Lebensmittel, die einen Zusammenhang zwischen diesem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt.
- Jede funktionelle Aussage über Effekte auf bestimmte Körperfunktionen (generische wie "Vitamin C schützt die Körperzellen" oder spezifische wie "Actimel aktiviert Abwehrkräfte").
- Jede Aussage über Effekte auf bestimmte Riskofaktoren "...senkt das Risiko an Osteoporose zu erkranken.
Seit dem 1. Juli 2007 dürfen Hersteller von Lebensmitteln nur noch mit Aussagen werben, die auch tatsächlich wissenschaftlich belegt sind. Noch sind nicht alle Standards hinter den "Health-Claims" abschließend geregelt. Doch bereits jetzt müssen Lebensmittelhersteller eine Reihe von Voraussetzungen bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben erfüllen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Parma (EFSA) beguachtet aktuell unter anderem Anträge von Unilever und vom irischen National Dairy Council. Von den ersten acht Anträgen, sind gleich sieben durchgefallen. Sehr zur Enttäuschung der Hersteller.
Geprüft wurden neben Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich das Immunsystem während der Wachstumsphase "unterstützen, stimulieren und modulieren" sollten auch Milchprodukte, die für gute Zähne und eine allgemein gute Entwicklung von Kindern sorge. In beiden Fällen konnte kein wissenschaftlich belegbarer Zusammenhang zwischen Behauptung und Realität festgestellt werden. Die EFSA sieht daher keine Basis für die Genehmigung dieser Angaben.
Während die Einen von einem "Schock für die Industrie" sprechen, erkennt die juristische Expertin des Milchindustrieverbands an, dass die EFSA so genau prüft. Nur mit "Lehrbuchwissen" ohne Belege in Form von entsprechenden Studien, die tatsächliche Zusammenhänge zwischen Produkt und Wirkung aufzeigen ist nur wenig, wenn nicht gar nichts zu machen.
Die abgewiesenen Antragsteller oder Vertreter der Öffentlichkeit haben jetzt eine Frist von 30 Tagen um Einspruch zu erheben, erst danach wird binnen zwei Monaten die abschließende Entscheidung über den jeweiligen Antrag gefällt.
Aktuell liegen in Parma rund 230 Anträge zur Bewilligung vor. Die sind jedoch erst der Anfang. Angeblich liegen in Brüssel bereits mehr als 40.000 Anträge aus den Mitgliedsländern, allein aus Deutschland rund 8.000. Dazu kommen jetzt noch nicht die Anträge, die von den Länderbehörden bereits im Vorfeld abgewiesen wurden, weil sie beispielsweise fehlerhaft ausgefüllt waren. Angesichts dieser Flut von Anträgen liegt die Vermutung nahe, dass die EFSA mit diesem "harten Start" ein deutliches Signal an die Wirtschaft sendet. Man hat offensichtlich nicht vor, die Health Claims auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wir werden sehen, wie es weiter geht.



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