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Mittwoch, 3. September 2008
Von den Schwierigkeiten mit den Health Claims
Geschrieben von Melanie
um
09:22 Uhr
in Ernaehrung, Handel, Lebensmittel & Recht
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Vorab, als Health Claim gilt:
- Jede Aussage auf einem Lebensmittel, die einen Zusammenhang zwischen diesem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt.
- Jede funktionelle Aussage über Effekte auf bestimmte Körperfunktionen (generische wie "Vitamin C schützt die Körperzellen" oder spezifische wie "Actimel aktiviert Abwehrkräfte").
- Jede Aussage über Effekte auf bestimmte Riskofaktoren "...senkt das Risiko an Osteoporose zu erkranken.
Seit dem 1. Juli 2007 dürfen Hersteller von Lebensmitteln nur noch mit Aussagen werben, die auch tatsächlich wissenschaftlich belegt sind. Noch sind nicht alle Standards hinter den "Health-Claims" abschließend geregelt. Doch bereits jetzt müssen Lebensmittelhersteller eine Reihe von Voraussetzungen bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben erfüllen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Parma (EFSA) beguachtet aktuell unter anderem Anträge von Unilever und vom irischen National Dairy Council. Von den ersten acht Anträgen, sind gleich sieben durchgefallen. Sehr zur Enttäuschung der Hersteller.
Geprüft wurden neben Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich das Immunsystem während der Wachstumsphase "unterstützen, stimulieren und modulieren" sollten auch Milchprodukte, die für gute Zähne und eine allgemein gute Entwicklung von Kindern sorge. In beiden Fällen konnte kein wissenschaftlich belegbarer Zusammenhang zwischen Behauptung und Realität festgestellt werden. Die EFSA sieht daher keine Basis für die Genehmigung dieser Angaben.
Während die Einen von einem "Schock für die Industrie" sprechen, erkennt die juristische Expertin des Milchindustrieverbands an, dass die EFSA so genau prüft. Nur mit "Lehrbuchwissen" ohne Belege in Form von entsprechenden Studien, die tatsächliche Zusammenhänge zwischen Produkt und Wirkung aufzeigen ist nur wenig, wenn nicht gar nichts zu machen.
Die abgewiesenen Antragsteller oder Vertreter der Öffentlichkeit haben jetzt eine Frist von 30 Tagen um Einspruch zu erheben, erst danach wird binnen zwei Monaten die abschließende Entscheidung über den jeweiligen Antrag gefällt.
Aktuell liegen in Parma rund 230 Anträge zur Bewilligung vor. Die sind jedoch erst der Anfang. Angeblich liegen in Brüssel bereits mehr als 40.000 Anträge aus den Mitgliedsländern, allein aus Deutschland rund 8.000. Dazu kommen jetzt noch nicht die Anträge, die von den Länderbehörden bereits im Vorfeld abgewiesen wurden, weil sie beispielsweise fehlerhaft ausgefüllt waren. Angesichts dieser Flut von Anträgen liegt die Vermutung nahe, dass die EFSA mit diesem "harten Start" ein deutliches Signal an die Wirtschaft sendet. Man hat offensichtlich nicht vor, die Health Claims auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wir werden sehen, wie es weiter geht.



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