Artikel mit Tag health claims
Donnerstag, 28. Januar 2010
ENVI: Debatte über die Health Claims Verordnung geht weiter.
Geschrieben von Melanie
um
11:19 Uhr
in Lebensmittel & Recht
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Zwischen dem 25. und 27.01. tagte in Brüssel der ENVI Ausschuss - der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. Auf der Tagesordnung stand neben vielen anderen Punkten auch die Diskussion über die "Information der Verbraucher über Lebensmittel".
Dabei geht es weniger um die Nährwertkennzeichnung, als vielmehr um die Health Claims Verordnung, die regelt, dass Hersteller nur noch Nährwert- und Gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Produkten verwenden dürfen, wenn diese den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelten Nährwertprofilen entsprechen. Betroffen sind hiervon nicht nur Aussagen wie "fettarm" oder "reich an ungesättigten Fettsäuren", sondern vor allem auch Aussagen wie "gut für die Verdauung", "stärkt das Immunsystem", "hält jung",... Der ENVI Ausschuss hat hier keine leichte Arbeit zu bewältigen, denn dem Ausschuss liegen mittlerweile mehr als 500 Änderungsanträge vor.
Die Lebensmittelindustrie aus naheligenden Gründen "not amused", denn der Markt mit sogenanntem Functional Food, also Essen das einen Mehrwert für Gesundheit, Schönheit, Jugend oder Fitness verspricht, boomt. Denn während bei einem "normalen" Liter Milch an jedem Cent gespart wird, geben Verbraucher für Joghurt, dass schlanker und fitter macht, gern mehr Geld aus. Damit wäre es jedoch schnell vorbei, sobald Joghurt nur noch als Joghurt und nicht mehr als eierlegende Wollmilchsau verkauft werden kann. Der BDSI, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., äußerte sich gestern noch wiefolgt:
Wer sich ein wenig genauer informieren will, findet auf den ENVI Seiten den Entwurf des Berichts von Berichterstatterin Renate Sommer mit den Änderungsanträgen 1-201 sowie die Änderungsanträge 202-349, 350-501, 502-575. Ergebnisse der gestriegen Sitzung liegen noch nicht vor.
Mittwoch, 3. September 2008
Von den Schwierigkeiten mit den Health Claims
Geschrieben von Melanie
um
09:22 Uhr
in Ernaehrung, Handel, Lebensmittel & Recht
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Vorab, als Health Claim gilt:
- Jede Aussage auf einem Lebensmittel, die einen Zusammenhang zwischen diesem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt.
- Jede funktionelle Aussage über Effekte auf bestimmte Körperfunktionen (generische wie "Vitamin C schützt die Körperzellen" oder spezifische wie "Actimel aktiviert Abwehrkräfte").
- Jede Aussage über Effekte auf bestimmte Riskofaktoren "...senkt das Risiko an Osteoporose zu erkranken.
Seit dem 1. Juli 2007 dürfen Hersteller von Lebensmitteln nur noch mit Aussagen werben, die auch tatsächlich wissenschaftlich belegt sind. Noch sind nicht alle Standards hinter den "Health-Claims" abschließend geregelt. Doch bereits jetzt müssen Lebensmittelhersteller eine Reihe von Voraussetzungen bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben erfüllen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Parma (EFSA) beguachtet aktuell unter anderem Anträge von Unilever und vom irischen National Dairy Council. Von den ersten acht Anträgen, sind gleich sieben durchgefallen. Sehr zur Enttäuschung der Hersteller.
Geprüft wurden neben Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich das Immunsystem während der Wachstumsphase "unterstützen, stimulieren und modulieren" sollten auch Milchprodukte, die für gute Zähne und eine allgemein gute Entwicklung von Kindern sorge. In beiden Fällen konnte kein wissenschaftlich belegbarer Zusammenhang zwischen Behauptung und Realität festgestellt werden. Die EFSA sieht daher keine Basis für die Genehmigung dieser Angaben.
Während die Einen von einem "Schock für die Industrie" sprechen, erkennt die juristische Expertin des Milchindustrieverbands an, dass die EFSA so genau prüft. Nur mit "Lehrbuchwissen" ohne Belege in Form von entsprechenden Studien, die tatsächliche Zusammenhänge zwischen Produkt und Wirkung aufzeigen ist nur wenig, wenn nicht gar nichts zu machen.
Die abgewiesenen Antragsteller oder Vertreter der Öffentlichkeit haben jetzt eine Frist von 30 Tagen um Einspruch zu erheben, erst danach wird binnen zwei Monaten die abschließende Entscheidung über den jeweiligen Antrag gefällt.
Aktuell liegen in Parma rund 230 Anträge zur Bewilligung vor. Die sind jedoch erst der Anfang. Angeblich liegen in Brüssel bereits mehr als 40.000 Anträge aus den Mitgliedsländern, allein aus Deutschland rund 8.000. Dazu kommen jetzt noch nicht die Anträge, die von den Länderbehörden bereits im Vorfeld abgewiesen wurden, weil sie beispielsweise fehlerhaft ausgefüllt waren. Angesichts dieser Flut von Anträgen liegt die Vermutung nahe, dass die EFSA mit diesem "harten Start" ein deutliches Signal an die Wirtschaft sendet. Man hat offensichtlich nicht vor, die Health Claims auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wir werden sehen, wie es weiter geht.



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