Geschrieben von Vanessa
um
17:37 Uhr
in Lebensmittel & Recht
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Schon seit sechs Jahren versucht das Unternehmen
Lindt & Sprüngli, dass die Firma Riegelein, aber auch andere Hersteller
ihre sitzenden Goldhasen nicht mehr an die Kundschaft bringen dürfen. Obwohl
optisch für meine Begriffe ein deutlicher Unterschied zu dem Goldhasen mit der
roten Schleife und dem Glöckchen von Lindt besteht, ist Lindt & Sprüngli da
selbstverständlich anderer Ansicht. Aber trotz der Eintragung Lindts &
Sprüngli des Goldhasens als dreidimensionale Marke, ist auch das OLG Frankfurt
der Ansicht, dass hier keine Verwechslungsgefahr bei den beiden Goldhasen
besteht. Riegelein ist natürlich ob des Urteils sehr erfreut, denn anders als
Riegelein, die den Goldhasen bereits seit 50 Jahren so herstellen hatten sich
andere Wettbewerber bereits dem Druck von Lindt gebeugt. Manchmal wird
Durchhaltevermögen eben auch belohnt. Zum Thema Verwechslungsgefahr, man prüfe
selbst:

Copyright:
Goldhase links: Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co.KG.
Goldhase rechts: Lindt & Sprüngli GmbH
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