Geschrieben von Korinna
um
10:11 Uhr
in Aus aller Welt, Lebensmittel & Recht, Schon gewusst?
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Beef Jerky aus den USA, Seelachs aus Alaska oder Kaviar aus Russland: Wer sich auf diese „tierisch leckeren“ Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern freut, wird oft enttäuscht werden. Die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, ist in Deutschland verboten. Damit soll die Gefahr von BSE, Maul- und Klauenseuche oder Vogelgrippe gebannt werden. Ebenso verboten ist es, Zitronen mitzubringen. Paprika, Tomaten oder Nüsse sind hingegen erlaubt. Wer – unwissend – verbotene Lebensmittel einführt, muss allerdings nicht mit einer Strafe rechnen sondern lediglich für die Entsorgung der Produkte aufkommen. Die werden in einer Spezialtruhe tiefgefroren und von einer Fachfirma verbrannt. Pro Jahr kommen in deutschlandweit schätzungsweise 28 Tonnen an illegal eingeführten Lebensmittel zusammen, so ist in einem Bericht des Focus zu lesen..
Natürlich, verbrannt werden kann nur, was zuvor auch erkannt wurde...
Wer das Risiko (unwissentlich) beim Schmuggeln erwischt zu werden jedoch nicht eingehen möchte, findet beim Zoll Informationen darüber, welche Einfuhren erlaubt sind und welche nicht.
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