E 901 – Bienenwachs, weiß und gelb

Anmerkungen

Bienenwachs wird aus vom Honig befreiten Bienenwaben hergestellt, die geschmolzen werden. Es wird so lange gereinigt, bis es Lebensmittelqualität aufweist. Bienenwachs ist in der Lebensmittelindustrie als Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel und Überzugsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung für Schokolade, Süßwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Nahrungsergänzungsmittel, Äpfel, Birnen, Ananas, Melonen, Zitrusfrüchte und Pfirsiche zugelassen, wo es z.B. vor einem Feuchtigkeitsverlust schützt. Mit Bienenwachs behandelte Früchte tragen den Hinweis gewachst.

Details

Bienenwachs gilt als unbedenklich und wird vom Körper unverändert ausgeschieden.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • Kann für Allergiker bedenklich sein.
  • Auch für BIO-Produkte zugelassen.
  • Kann tierischen Ursprungs sein.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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