Lebensmittelkennzeichnung "ohne Gentechnik"

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Soja – in Europa die erste gentechnisch veränderte Nahrungspflanze Seit dem 1. Mai 2008 gelten neue gesetzliche Bestimmungen, was den Einsatz von Gentechnik in unseren Lebensmitteln betrifft. Vor allem, was die tierischen Lebensmittel betrifft, wurden die Anforderungen deutlich reduziert, da die zuvor geltende Regelung dazu führte, dass kaum ein Produkt sich mit der Auszeichnung "ohne Gentechnik" schmücken konnte.

Insgesamt sind die Anforderungen für Lebensmittel tierischen und nicht-tierischen Ursprungs unterschiedlich geregelt.

Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch und Milchprodukte Seit Mai 2008 besagt die Kennzeichnung "ohne Gentechnik“, dass Tiere über einen bestimmten Zeitraum vor ihrer Verwertung kein Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen, wie genverändertem Soja oder Mais, erhalten haben. Der Zeitraum ist jedoch nicht einheitlich festgelegt:

Produkt "gentechnikfutterfreier" Zeitraum Ungefährer Schlachtzeitpunkt
Schwein Letzte 4 Monate vor der Schlachtung 100 kg Lebendgewicht, ca. 6 Monate
Geflügel 10 Wochen, bei Einstallung vor 3. Lebenstag 60. Lebenstag (bei Langzeitmast)
Rind 12 Monate, mindestens ¾ des Lebens 10 – 12 Monate bei "Absetzern" 18 Monate bei Mastbullen
Kleine Wiederkäuer 6 Monate Je nach Tierart und Produkt: 3,5 – 12 Monate
Milch und Milchprodukte Letzte 3 Monate -
Eier Letzte 6 Wochen -

Eine zufällige, technisch bedingte Beimischung von gentechnisch verändertem Futter ist bis unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 % erlaubt. Dies betrifft im Allgemeinen Futtermittelzusätze (Vitamine, Aminosäuren, Enzyme) bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Diese Zusätze sollen Ernährungsmängel ausgleichen oder die Vitaminversorgung und -verwertung verbessern. Zudem dürfen Tieren gentechnisch hergestellte Arzneien und Impfstoffen verabreicht werden.

Eines der vielen unterschiedlichen "ohne Gentechnik“ Labels. Derzeit gibt es hier noch kein allgemeingültiges Siegel, wie es beim Bio-Siegel der Fall ist. Nicht-tierische Lebensmittel Hier sind die Anforderungen wesentlich strenger als bei den tierischen Lebensmitteln.

Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen sind generell nicht erlaubt.
Gentechnisch veränderte Zusatzstoffe dürfen nur mit einer Ausnahme eingesetzt werden. Sie müssen der EU-Ökoverordnung entsprechen und es dürfen keine Alternativen, die frei von Gentechnik sind, vorhanden sein

"ohne Gentechnik"-Regelung vor Mai 2008 Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese schloss jede Anwendung von Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Weder bei der Herstellung noch im gesamten Vorfeld der Lebensmittelerzeugung durfte auf Gentechnik zurückgegriffen werden. Die Kennzeichnung war freiwillig, durfte jedoch nur dann verwendet werden, wenn ein Hersteller oder Importeur einwandfrei nachweisen konnte, dass er alles getan hatte, um den Einsatz von Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen auszuschließen. Hierfür einen Nachweis zu erhalten, erwies sich jedoch als sehr aufwändig, weshalb es im Lebensmittelsortiment bisher kaum Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett gab.

Doch auch nach der Neuregelung hat sich an der Verwendung der Kennzeichnung nicht viel geändert. Große Handelskonzerne begründen dies damit, dass man die Verbraucher nicht unnötig verunsichern wolle, denn mit der Verwendung des Siegels würde zugleich impliziert, dass alle anderen Lebensmittel gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe hätten. Zudem sei die neue Verordnung voller Fallstricke, so dass zu befürchten sei, dass die Verwendung der Kennzeichnung gut und gerne auch vor Gericht ausgetragen werden könnte, da es keine klare Auslegung der in der Verordnung verwendeten Begriffe ,zufällig’ und ,unvermeidbar’ gebe. Kritiker aus den Reihen der Politik halten die Neuregelung bereits als gescheitert und fordern erneut eine grundlegende Überarbeitung, die wesentlich näher an der Lebensmittelpraxis sein soll.

Bisher darf lediglich genmanipulierter Mais kommerziell in der EU angebaut werden. Die derzeitige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hält sich derzeit noch bedeckt, was ihre Position in Sachen Gentechnik angeht, nachdem ihr Vorgänger Horst Seehofer den Anbau von Genpflanzen deutlich vereinfachte, wird nun von Seiten der Verbraucher insbesondere der Gentechnikgegner ein klares Statement gefordert. Laut Umfragen sind 70% der Bundesbürger gegen den Anbau von Genmais. "Es ist durchaus wahrscheinlich, dass ich dagegen sein könnte“ war der einzige Kommentar diesbezüglich, den Aigner am Rande eines Besuchs in ihrem Wahlkreis verlauten ließ, zunächst aber will die Ministerin alles genau prüfen und hat zu diesem Zweck entsprechende Gutachten angefordert.
Ob sie sich allerdings für ein Anbauverbot von Genmais in Deutschland einsetzen wird, ist fraglich, da sie bereits verlauten ließ, dass sie sich nicht mit der EU anlegen wolle, wie es Frankreich und Österreich in diesem Fall getan haben, die sich nun mit einem Verfahren der EU befassen müssen.

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