E 340 – Kaliumphosphate: Monokaliumphosphat, Dikaliumphosphat, Trikaliumphosphat
Anmerkungen
Kaliumphosphate sind Derivate der Phosphorsäure und stabilisieren in ihrer Eigenschaft als Säureregulator den Säuregrad von Lebensmitteln, dienen weiterhin als Komplexbildner, indem sie die Wirkung von Antioxidantien unterstützen und machen als Schmelzsalze die Herstellung von Schmelzkäse möglich. Kaliumphosphate werden aus Phosphorsäure hergestellt und sind in festgelegten Grenzen für bestimmte Lebensmittel zugelassen, dazu gehören Erfrischungsgetränke (insb. Cola-Getränke), Sportlergetränke, Schlagsahne und Sahneerzeugnisse, Milchpulver, Kaffeeweißer und Milchgetränke.
Details
Beim Verzehr größerer Mengen wurden ein Abfall des Calcium-Spiegels sowie ein Anstieg des Parathormonspiegels beobachtet. Es wird diskutiert, ob ein Zuviel an Phosphat mit einem erhöhten Risiko für Knochenbrüchigkeit im Kindes- und Jugendalter einhergeht. Während der Gesetzgeber von der Unbedenklichkeit ausgeht, raten Verbraucherschützer von einem häufigen Verzehr ab.
Hinweise
Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.
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