Montag, 6. Dezember 2010
EU beschließt neue Lebensmittelkennzeichnung
Geschrieben von Melanie
um
16:14 Uhr
in Lebensmittel & Recht
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Morgen ist es soweit, die EU-Verbraucherminister beschließen die neue Lebensmittelkennzeichnung, die dann einheitlich für alle Mitgliedsstaaten regelt, wie und vor allem auch was auf Lebensmitteln gekennzeichnet werden muss. Ziel ist ein erweiterter Verbraucherschutz, der dem Konsumenten eine umfassendere Produktinformation gewährleistet und das "Schönen" von Produkten erschwert. Folgende Punkte sollen beschlossen werden:
- Die Tabelle für die Angabe des Nährstoffgehaltes soll Pflicht werden.
- Für Etiketten soll eine Mindestschriftgröße festgelegt werden.
- Lebensmittelimitate wie Mogel-Schinken oder Analog-Käse müssen künftig deutlich gekennzeichnet werden
- Auch unverpackte Lebensmittel müssen künftig eine Kennzeichnung der enthaltenen Allergene aufweisen
- Koffeinhaltige Lebensmittel, wie Energy-Drinks, sollen deutlicher gekennzeitnet werden und so eine Warnung für Schwangere und Kinder
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sagte gegenüber der Bild-Zeitung, dass Verbraucher besser vor Täuschungen geschützt werden sollen. So ist ab Januar ist bereits der Begriff "naturidentische Aromastoffe" (nichts weiter als die aufgehübschte Bezeichnung künstlicher Aromastoffe) verboten. Wenn es nach Aigner geht, soll vor allem auch eine verstärkte Kennzeichnung von regionalen Produkten vorgenommen werden. Die Verbraucher sollen die Möglichkeit haben zu erkennen, wo beispielsweise ein Tier gelebt hat und wie es gehalten wurde. Geplant ist jedoch nur die Kennzeichnung der Herkunft im Sinne des Verpackungsortes.



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