Artikel mit Tag verpackungsgrößen
Samstag, 11. April 2009
Ab heute: Neue Lebensmittelverpackungsgrößen
Geschrieben von Korinna
um
14:35 Uhr
in Handel, Lebensmittel & Recht, Neu im Regal
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"Füllmengen und Verpackungsgrößen für Lebensmittel können künftig stärker als bisher variieren. Ab dem 11. April werden die bisherigen verbindlichen Einheitsgrößen für eine Vielzahl von verpackten Produkten aufgehoben: Zucker, Milch, Schokolade, Limonaden, Fruchtsäfte, Mineralwasser und Bier dürfen künftig in größeren und kleineren Packungsgrößen als bisher angeboten werden. Diese europaweite gültige Regelung beschert Herstellern mehr Freiräume bei Verpackungseinheiten und Kunden eine größere Auswahl. Es ist für Verbraucher jedoch auch schwieriger, die Verkaufspreise zu vergleichen. Die neue Wahlfreiheit hat nämlich dann ihren Preis, wenn beim Preis und Inhalt geschummelt wird und Verbraucher nicht genau auf die Preisangaben schauen.
Achtung: Versteckte Preiserhöhungen möglich!
Verbraucher sollten in der nächsten Zeit wachsam sein: Packungen können durch die Aufhebung verbindlicher Füllmengen nun geringfügig weniger Inhalt enthalten und das zum bisherigen Betrag – also zum Beispiel nur 95 Gramm statt wie bisher 100 Gramm bei einer Tafel Schokolade!
Auf die Schliche kommen Verbraucher möglichen Tricks – geringere Füllmengen bei gleichem Preis – nur, wenn sie sich den bisherigen Verkaufspreis gemerkt bzw. notiert haben und ihn ab jetzt mit den Beträgen auf den Produkten vergleichen.
Empfehlungen für den Einkauf
Eventuell weniger Inhalt: Gewohnte Packungen können durch die Aufhebung verbindlicher Füllmengen nun geringfügig weniger Inhalt enthalten. Wer also nur auf den Endpreis schaut, kann weniger für sein Geld bekommen.
Höherer Preis möglich: Verbraucher sollten im Auge haben, ob nicht nur der Preis, sondern auch der Inhalt eines gewünschten Produkts gleich bleibt. Sonst bezahlen sie unter Umständen für 900 Milliliter im Eis-Behälter denselben Preis wie für 1 000 Milliliter.
Grundpreisangabe beachten: Wer die Preise von Produkten unterschiedlichen Angebotsgrößen, zum Beispiel von Limonade mit 0,7 Litern, 0,75 Litern oder 0,9 Litern vergleichen will, dem hilft ein Blick auf die Grundpreisangabe. Zur besseren Orientierung müssen bei den Fertigpackungen sowohl der Endpreis als auch der Grundpreis (Preis pro Maßeinheit, meist in Kilogramm oder Liter) angegeben werden. Außerdem muss der Grundpreis am Verkaufsregal oder Verkaufsschild dem jeweiligen Produkt eindeutig zuzuordnen und deutlich lesbar sein.
Weitere wichtige Hinweise: Die neue Regel gilt übrigens nicht für Wein, Schaumwein und Spirituosen. Außerdem sind Packungen, die Verbraucher irreführen, etwa weil sie mehr Inhalt vortäuschen, nach wie vor verboten."
Via: vz-nrw.de



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