E 948 – Sauerstoff
Anmerkungen
Sauerstoff wird für den Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff aus verflüssigter Luft gewonnen und ist als Packgas und Treibgas ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel allgemein zugelassen. Es wird dazu eingesetzt, Lebensmittel in einer bestimmten Konsistenz aus den Behältnissen zu pressen oder um den Alterungsprozess bei Branntweinen zu fördern.
Details
Sauerstoff gilt als unbedenklich.
Hinweise
Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.
- Auch für BIO-Produkte zugelassen.
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