E 954 – Saccharin

Anmerkungen

Saccharin wird durch eine chemische Reaktion aus Toluol und Phtalsäure hergestellt und hat im Vergleich zum Haushaltszucker eine rund 500 mal höhere Süßwirkung, hat jedoch einen bitteren bis metallischen Beigeschmack. Saccharin ist als Süßstoff in begrenzten Mengen für bestimmte Lebensmittel zugelassen, dazu gehören u.a. energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol, Desserts und Süßwaren, sowie energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaure Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalate, Senf, Soßen und Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen.

Details

Saccharin gilt bis zu einer täglichen Aufnahme von 2,5 mg/kg Körpergewicht als unbedenklich.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann für Allergiker bedenklich sein.
  • Kann auch gentechnisch produziert werden.
  • Auch für BIO-Produkte zugelassen.
  • Kann tierischen Ursprungs sein.
  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

Zugehörige Kategorie

E-Nummern Auswahl

Weitere Informationen

Diesen Bereich überspringen