Staatliches Bio-Siegel

Visuelle Darstellung des Siegels

Abbildung: Staatliches Bio-Siegel

Details zum Siegel

Kategorie:

Bio Siegel

Herausgeber

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zertifiziert von:

Biobetriebe werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht.

Erweiterte Informationen

Eckdaten:

Das Bio-Siegel darf genutzt werden, wenn die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden.

Besonderheiten:

Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen. Für bis zu fünf Prozent dieser Zutaten sind streng geregelte Ausnahmen möglich: Sie müssen in Anhang IX der Veordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde genehmigt sein. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Import- und Handelsunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.

Ziele:

Verbraucherorientierte Kennzeichnung von Bio-Produkten nach EU-Standard.

Richtlinien:

EG-Öko-Verordnung

Größe:

Umfasst alle Landwirte, die in Deutschland nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften. 5.614 Unternehen haben seit der Einrichtung im Jahr 2001 insgesamt 84.678 Produkte für die Nutzung des staatlichen Bio-Siegels in der Bio-Siegel-Datenbank registrieren lassen (Stand: 31.05.2020)

Webseite:

Bio-Siegel

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