E 161 b – Lutein

Anmerkungen

Lutein ist ein gelber bis orangener Farbstoff, der zur Gruppe der Xanthophylle gehört. Lutein kommt in Begleitung von Chlorophyll und Carotin in allen grünen Pflanzen vor. Es wird vor allem aus Brennesseln und Algen extrahiert. Eingesetzt werden darf Lutein nur in bestimmten Lebensmitteln, unter anderem in Soßen und Würzmitteln, Süßwaren, alkoholischen Getränken und Kuchen.

Details

Lutein gilt als unbedenklich, jedoch sind wenige Untersuchungen veröffentlicht.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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