E 171 – Titandioxid

Anmerkungen

Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der aus natürlich vorkommendem Titan, einem Metall, gewonnen wird und eine breite Anwendung sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Pharma- und Kosmetikindustrie findet.
Die EFSA hat den Stoff neu bewertet (Stand: Mai 2021). Nach Auswertung einer neuen Tierstudie und unter Berücksichtigung von 19.000 Publikationen, in denen mögliche genveränderte Effekte untersucht wurden, ist die EFSA zum Ergebnis gekommen, dass eine erbgutschädigende Wirkung von Titandioxid nicht ausgeschlossen werden kann. Es wurde keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge abgeleitet.
Die Bewertung der EFSA bildet die Grundlage für eine Entscheidung der Institutionen des Risikomanagements (EU-Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament), ob Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der EU weiterhin zugelassen bleiben kann, welche noch bevorsteht. Bis jetzt hat nur Frankreich den Stoff E171 für die Lebensmittelindustrie verboten (seit 1.Januar 2020), wobei dies aber nicht für die Pharmaindustrie gilt. In Deutschland ist noch keine Entscheidung diesbezüglich getroffen worden, welche die Anwendung von Titandioxid beschränken sollte.

Details

Titandioxid wird als Pigment oder als Nanomaterial verwendet. Beide Formen sind geschmacksneutral, geruchlos und nicht löslich. Dermal (über die Haut) wird Titandioxid über Hautpflegeprodukte nicht aufgenommen, daher hat das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) die Aufnahme über die Haut im Rahmen einer Stellungnahme zu Nanopartikeln in Sonnenschutzmitteln als unbedenklich eingestuft. Dagegen aber wird die inhalative Aufnahme von Titandioxid-Nanopartikeln, bei der es zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers kommt, durch den SCCS als gesundheitlich bedenklich bewertet.

Hinweise

Die Einschätzung der EFSA beruht auf Tierexperimenten und mechanistischen Studien. Humanstudien und gezielte epidemiologische Untersuchungen zu möglichen gesundheitlichen Effekten liegen bislang nicht vor. Momentane Lage (Stand August 2021): als Zusatzstoff zugelassen bis auf Weiteres;

  • Auch für Arzneimittel zugelassen
  • Auch für Kosmetika zugelassen
  • Auch für Futtermittel zugelassen

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