E 172 – Eisenoxide; Eisenhydroxide
Anmerkungen
Eisenoxide färben Lebensmittel gelb, rot oder schwarz. Sie können aus Umbra, Ocker oder Hämatit gewonnen werden, für die Lebensmittelindustrie werden sie jedoch wegen geringerer Verunreinidungsgefahr chemisch hergestellt. Eisenoxide sind für alle Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen, man findet sie u.a. in Dragees, Überzügen, Oliven und Käserinden.
Details
Eisenoxide gelten als unbedenklich. Sie werden vom Körper unverdaut wieder ausgeschieden und tragen aus diesem Grund nicht zur Eisenversorgung bei.
Hinweise
Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.
- Auch für Arzneimittel zugelassen.
- Auch für Kosmetika zugelassen.
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