E 173 – Aluminium

Anmerkungen

Aluminium wird als silbrig grauer Farbstoff von Lebensmitteln eingesetzt. Es darf ausschließlich eingesetzt werden, um Überzüge von Zuckerwaren, Kuchen oder Feinen Backwaren zu dekorieren.

Details

In den sehr geringen Verwendungsmengen als Lebensmittelzusatzstoff gilt Aluminium als unbedenklich. Allerdings kann es bei Menschen mit Nierenerkrankungen zu Anreichungen im Körper kommen, da die Niere, anders als bei Gesunden, nicht in der Lage ist, den Farbstoff auszuscheiden. In Kombination mit starken Komplexbildnern kann sich die Aufnahmerate deutlich erhöhen.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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