E 175 – Gold

Anmerkungen

Gold wird als gold-glänzender Farbstoff von Lebensmitteln eingesetzt. Es ist ausschließlich zugelassen, um Überzüge von Süßwaren, Verzierungen von Pralinen und Liköre zu dekorieren.

Details

Gold gilt als unbedenklich.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann für Allergiker bedenklich sein.
  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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