E 530 – Magnesiumoxid

Anmerkungen

Magnesiumoxid bleibt bei der Verbrennung von Magnesiumcarbonat übrig. Das weiße Pulver wirkt neutralisierend auf Säuren und ist in der Lage Eiweiße aufzuschließen. Dies macht man sich z.B. bei der Herstellung von Kakaoprodukten oder in der Trinkwasseraufbereitung zu Nutze. In der Lebensmittelindustrie ist Magnesiumoxid als Säureregulator zugelassen.

Details

Magnesiumoxid gilt als unbedenklich.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

Zugehörige Kategorie

E-Nummern Auswahl

Weitere Informationen

Diesen Bereich überspringen