E 551 – Siliciumdioxid

Anmerkungen

Siliciumdioxid ist das Mineral, aus dem Quarzsand besteht und wird aus diesem hergestellt. In Pulvern verhindert Siliciumdioxid das Verklumpen von einzelnen Komponenten. Es ist als Füllstoff, Trägerstoff und Trennmittel für bestimmte Lebensmittel in begrenzten Mengen zugelassen, dazu gehören z.B. Würzmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Käse in Scheiben oder gerieben, Trockenlebensmittel in Pulverform oder Kochsalz und Kochsalzersatz.

Details

Siliciumdioxid gilt als unbedenklich.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • In Entwöhnungsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder zugelassener Zusatzstoff.
  • Auch für BIO-Produkte zugelassen.
  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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