E 620 – Glutaminsäure

Anmerkungen

Glutaminsäure kann durch den Einsatz von Mikroorganismen oder synthetisch gewonnen werden. Sie ist in gebundener Form ein natürlicher Bestandteil tierischer und pflanzlicher Eiweiße und hat in dieser Form keinen Einfluss auf das Geschmacksempfinden. In freier Form, wie sie z.B. in Parmesan, Fisch oder Tomaten vorkommt, wirkt sie geschmacksverstärkend besonders bei salzigen Produkten. Wegen dieser Eigenschaft ist Glutaminsäure als Geschmacksverstärker zugelassen und unter anderem in Suppen, Soßen, Würzen, Fertiggerichten, Fleischprodukten, Gemüseerzeugnissen und Knabberartikeln zu finden.

Details

Glutaminsäure gilt als unbedenklich. Verbraucherschützer raten jedoch von häufigem Verzehr ab, da Glutaminsäure mit der Entstehung des China-Restaurant-Syndroms in Verbindung gebracht wird. Betroffene klagten nach dem Verzehr dieses Zusatzstoffes über Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit sowie Taubheit im Nacken.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann auch gentechnisch produziert werden.
  • Kann tierischen Ursprungs sein.

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