E 912 – Montansäureester
Anmerkungen
Montansäureester werden mit Hilfe geeigneter Verfahren aus Braunkohle gewonnen. Es handelt sich um Abkömmlinge des Montanwachses. Montansäureester sind in der Lebensmittelindustrie als Überzugsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Mangos, Melonen, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen. Entsprechend behandelte Früchte tragen den Hinweis gewachst.
Details
Montansäureester gelten als unbedenklich, da sie auf der Schale bleiben und nicht mitverzehrt werden.
Hinweise
Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.
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