E 912 – Montansäureester

Anmerkungen

Montansäureester werden mit Hilfe geeigneter Verfahren aus Braunkohle gewonnen. Es handelt sich um Abkömmlinge des Montanwachses. Montansäureester sind in der Lebensmittelindustrie als Überzugsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Mangos, Melonen, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen. Entsprechend behandelte Früchte tragen den Hinweis gewachst.

Details

Montansäureester gelten als unbedenklich, da sie auf der Schale bleiben und nicht mitverzehrt werden.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

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