E 953 – Isomalt

Anmerkungen

Isomalt wird in einer chemischen Reaktion aus Zucker hergestellt. Es handelt sich bei diesem Zusatzstoff um ein Süßungsmittel, für dessen Verwertung kein Insulin nötig ist, das im Vergleich zum Haushaltszucker eine verminderte Süßkraft hat, ca. 2,4 kcal/g liefert und nicht kariogen wirkt. Isomalt ist ohne Höchstmengenbeschränkung für bestimmte Lebensmittel zugelassen, dazu gehören Senf, Soßen, Nahrungsergänzungsmittel, energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren, Kaugummi, Desserts und Speiseeis.

Details

Isomalt gilt als unbedenklich. Allerdings raten Verbraucherschützer von einem Verzehr von mehr als 20 bis 30 g pro Portion respektive 50 g pro Tag ab, da dieser Zusatzstoff in größeren Mengen abführend wirkt. Bei Produkten, die zu mehr als 10% aus Zuckeraustauschstoffen bestehen, muss daher der Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken angebracht werden.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann auch gentechnisch produziert werden.

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