E 955 – Sucralose

Anmerkungen

Sucralose ist chemisch sehr eng mit dem Haushaltszucker (Saccharose) verwandt und wird durch chemische Umsetzungen mit Chlorverbindungen daraus hergestellt. Die Süßkraft ist etwa 600 mal stärker als die der Saccharose, liefert aber keine Energie, da der Stoff im Körper nicht verstoffwechselt werden kann. Sucralose ist als Süßungsmittel in festgelegten Mengen nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen, dazu gehören u.a. energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Süßwaren sowie süßsaure Obst-, Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Soßen, Senf, alkoholische Getränke, Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen und Nahrungsergänzungsmittel.

Details

Sucralose gilt als unbedenklich, Verbraucherschützer raten allerdings vom häufigen Verzehr ab.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

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