E 967 – Xylit

Anmerkungen

Xylit wird aus Xylose, Holzzucker oder aus Glucose hergestellt und ist als Bestandteil des Kohlenhydratstoffwechsels in jeder lebenden Zelle vorhanden. Dieser rein süß schmeckende Zuckeralkohol, dessen Süßkraft etwas weniger stark ist als die des Haushaltszuckers, liefert 2,4 kcal/g. Es handelt sich um ein Süßungsmittel, das ohne Höchstmengenbeschränkung für bestimmte Lebensmittel zugelassen, ist. Dazu gehören u.a. energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis, Süßwaren, Kaugummi, Kuchen und Kekse sowie Soßen, Senf und Nahrungsergänzungsmittel.

Details

Xylit gilt als unbedenklich, kann jedoch beim Verzehr größerer Mengen abführend wirken. Aus diesem Grund tragen Produkte, die zu mehr als 10% aus Zuckeraustauschstoffen bestehen, den Hinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Verbraucherschützer raten aus diesem Grund davon ab, mehr als 20 g pro Portion oder 30-50 g pro Tag zu verzehren.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Auch für Arzneimittel zugelassen.

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