E 961 – Neotam

Anmerkungen

Neotam (INS 961, E 961) ist gewissermaßen der Nachfolger von Aspartam (E 951). Es wird aus Aspartam durch Reaktion mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd gewonnen. Es ist ein auf einer Aminosäure basierender Süßstoff. Neotam hat einen zuckerähnlichen Geschmack und verstärkt und intensiviert Aromen, das gilt vor allem für die Aromen von Zitrone und andere Früchten, für Vanille, Minze und Schokolade.

Neotam ist ungefähr 8000 mal süßer als Zucker und 30-50 mal süßer als sein Vorgänger Aspartam. Daher kann der Süßstoff in deutlich geringerer Dosierung eingesetzt werden. Neotam liefert keine Kalorien. Neotam wird vielfältig zum Süßen von Speisen und Getränken verwendet. Es wird beispielsweise für Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, Fruchtsaftgetränke, Puddings, Füllungen, Gelees, Desserts, Tafelsüßen (Tabletten und Streusüße), Kaugummi, Obstkonserven, Tiefkühldesserts, Milchprodukte, Konfitüren, Marmeladen, Süßwaren, Nahrungsergänzungsmittel verwendet.

Details

Neotam wurde 2003 von der JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) geprüft und positiv bewertet. 2007 folgte die Prüfung durch die EFSA (European Food Safety Authority). Die U.S.-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) stufte Neotam 2002 als sicher ein. In der EU ist Neotam seit Januar 2010 (per Richtlinie 2009/163/EG) als Zusatzstoff zugelassen.

Der ADI - Wert (Acceptable Daily Intake) wurde von JECFA 2003 und EFSA 2007 auf 0-2 mg/kg Körpergewicht festgesetzt.

Unabhängige Untersuchungen stehen aktuell noch aus

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann für Allergiker bedenklich sein.
  • Auch für Arzneimittel zugelassen.

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