E 410 – Johannisbrotkernmehl

Anmerkungen

Johannisbrotkernmehl wird aus dem Samen des Johannisbrotbaumes gewonnen. Es ist in heißem Wasser vollständig löslich und bildet in kaltem Wasser Gele. Aus diesem Grund wird es als Verdickungsmittel eingesetzt. Außerdem verhindert es z.B. bei Limonaden das Ausfallen von Trübstoffen und dient somit als Stabilisator. Johannisbrotkernmehl ist für Lebensmittel allgemein zugelassen und findet sich häufig in Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Backwaren, Obst- und Gemüsekonserven sowie Speiseeis und Milchmischgetränken.

Details

Johannisbrotkernmehl gilt als unbedenklich. Es wirkt als Ballaststoff, da es vom Körper nur teilweise verdaut werden kann. Übermäßiger Verzehr kann abführend wirken. In Einzelfällen kann Johannisbrotkernmehl Allergien auslösen. Bei Soja-Allergikern kann es unter Umständen zu Kreuzallergien mit diesem Zusatzstoff kommen.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

  • In Säuglingsfolgenahrung zugelassener Zusatzstoff.
  • In Entwöhnungsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder zugelassener Zusatzstoff.
  • In Säuglings- und Kleinkindernahrung für besondere medizinische Zwecke zugelassener Zusatzstoff.
  • Kann für Allergiker bedenklich sein.
  • Auch für BIO-Produkte zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

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