E 425 – Konjak-Gummi, Konjak-glucomannan

Anmerkungen

Konjak ist das Mehl der Knolle der Teufelszunge, einer in Asien beheimateten Pflanze, die zur Familie der Aronstabgewächse gehört. Das in der Lebensmittleindustrie als Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel eingesetzte Konjakmehl wird aus dieser Knolle gewonnen. Es quillt in Wasser langsam zu einem festen Gel und ist bis zu einer Menge von 10 g/kg Lebensmittel für Lebensmittel allgemein zugelassen und häufig in Glasnudeln zu finden. Ausgenommen von der Zulassung sind Lebensmittel, die nach dem Verzehr aufquellen sowie Gelee-Süßwaren.

Details

Während der Gesetzgeber von der Unbedenklichkeit ausgeht, raten Verbraucherschützer von einem Verzehr ab. Konjak kann bei übermäßigem Verzehr zu Blähungen, Bauchkrämpfen und Durchfall führen und die Aufnahme wichtiger Nährstoffe verhindern. Da es sich im Rachenraum festsetzen kann und bei Kindern zu Erstickungsanfällen geführt hat, ist der Einsatz bei Gelee-Süßwaren verboten.

Hinweise

Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.

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