E 440 – Pektin, amidiertes Pektin
Anmerkungen
Pektin ist ein natürlicher Bestandteil der Zellwände aller Landpflanzen und wird für die Lebensmittelindustrie meist aus Apfel- oder Zitrusfruchtschalen sowie Zuckerrübenschnitzeln gewonnen. Wegen seiner Fähigkeit, mit Wasser Gele zu bilden, wird es als Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel eingesetzt, außerdem ist Pektin als Stabilisator und Überzugsmittel zugelassen. Es darf ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel allgemein verwendet werden und ist häufig in Dauerbackwaren, Tortenguss, Soßen, Mayonnaise, Desserts, Speiseeis, Gelierzucker, Süßwaren sowie Konfitüren, Marmeladen und Gelees zu finden.
Details
Pektin gilt als unbedenklich und wirkt als Ballaststoff.
Hinweise
Diesen Zusatzstoff können Sie ohne Einschränkung verzehren.
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